Regularien

Willy-Beutz-Preis zur Förderung des niederdeutschen Schauspiels

Präambel

Die dem Niederdeutschen Bühnenbund Niedersachsen und Bremen angeschlossenen Bühnen bringen in ihren Spielplänen z.Zt. überwiegend bzw. ausschließlich niederdeutsche Komödien, Lustspiele und Schwänke, und dies aus zweierlei Gründen Weil die Mehrheit unserer Theaterbesucher heitere, unterhaltende Inszenierungen wünscht und

  1. weil niederdeutsche Schauspiele und Dramen fast nur von den Abonnenten besucht und dadurch die von den Bühnen unbedingt benötigten zusätzlichen Einnahmen durch freie Besucher in Fortfall kommen.

Um aber das Schauspiel und das Drama trotzdem in den Spielplänen unserer Niederdeutschen Bühnen mehr als bisher zur Geltung zu bringen, wird hiermit ein Schauspiel –Preis  gestiftet

In Abwesenheit des Stifters- also ohne seine Mitwirkung, bestimmte das Präsidium, daß diese Stiftung die Bezeichnung „Willy-Beutz-Preis zur Förderung des Niederdeutschen Schauspiels“ erhält.

Dieser Schauspielpreis wurde am 3. Mai 1975 auf dem Bühnenbundsstag in Neuenburg vom derzeitigen Bühnenbunds-Präsidenten Willy Beutz gestiftet. Er stellt persönlich die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung.

Nach dem Ableben des Stifters soll die Verleihung des Schauspielpreises von seiner Ehefrau Ellen und nachfolgend von seinem Sohn Olaf weiterhin aufrecht erhalten werden.

Sollten jedoch z.Zt. nicht voraussehbare Umstände einen Widerruf erforderlich machen, bleibt dies der alleinigen Entscheidung von Ellen Beutz, bzw. Olaf Beutz vorbehalten.   
Der Rechtsweg wird ausgeschlossen.

Der Preis wurde erstmalig auf dem Bühnenbundstag 1977 vergeben; er soll auch weiterhin auf einem Bühnenbundstag überreicht werden.

Richtlinien

  1. Der Schauspielpreis soll alle zwei Jahre vergeben werden, und zwar an die Mitgliedsbühnen und Theater im Niederdeutschen Bühnenbund, die in diesem Zeitabschnitt ein wertvolles niederdeutsches Schauspiel oder Drama gespielt haben. Bestehen Zweifel über die Zuordnung eines Stückes, so entscheidet die Abnahmekommission.
  1. Die sich um den Preis bewerbenden Mitgliedsbühnen werden durch eine Abnahmekommission beurteilt. Die Mitglieder dieser Kommission werden vom Präsidium benannt. (siehe Schreiben 28.07.1995)
  2. Der erste Preis darf nicht aufeinanderfolgend an ein und dieselbe Bühne vergeben werden. Sollte im auf 2 Jahre festgelegten Verleihungsrhythmus kein Schauspiel bzw. Drama herausgebracht werden, wird die Vergabe des Schauspielpreises auf das      darauf folgende Jahr verschoben. Das gleiche gilt, wenn die Abnahmekommission die   Zielvorstellungen als nicht erfüllt ansieht.
  3. Als äußere Anerkennung soll der ausgezeichneten Bühne ein silberner Wanderpokal überreicht werden, dazu eine entsprechende Urkunde. Der Pokal* enthält die Gravur des Bühnenbunds-Emblems, zudem wird jeweils das Stück, der Autor, der Name der ausgewählten Niederdeutschen Bühne sowie die Jahreszahl eingraviert.

Als weitere Anerkennung erhält der Preisträger eine Prämie in Höhe von DM 2.000,-     

Bewerben sich mehrere Bühnen um den Schauspielpreis, wird zudem die zweitbeste Bühne prämiert. Sie erhält ebenfalls eine entsprechende Urkunde sowie einen Förderbetrag von DM 1.000,-.*

Willy Beutz 01.02.1984 / Mai 1997 Neuer Wanderpreis / *Änderung des Preisgeldes 2001/2009/ Ab 2014 *Glaspokal (bleibt beim 1. Preisträger)

Regularien

zum „Willy-Beutz-Preis zur Förderung des niederdeutschen Schauspiels“

Das Präsidium des Niederdeutschen Bühnenbundes Niedersachsen und Bremen hat sich mehrfach mit den Durchführungsmodalitäten hierzu befasst und dabei folgende Regelungen beschlossen, die hiermit zusammengefasst wiedergegeben werden.

  1. Alle Bewerbungen müssen beim Bühnenbund bis zum 31. Dezember des Jahres vorliegen, das dem Jahr der Preisverleihung vorausgeht. Die Aufführungen müssen bis zum 31. März im Jahr der Preisvergabe, also des Folgejahres, zu begutachten sein.
  2. Die Bewerbungen müssen schriftlich erfolgen und mindestens 4 Wochen vor dem Premierentermin dem Präsidium vorliegen, sodass die Jurymitglieder rechtzeitig informiert werden können. Die Aufführungstermine sind beizufügen.

Neufassung vom Dezember 2016